Hi , hier mal infos zum einkauf beim chinaman,
zumindest was die kostengrenze angeht.
in der pdf datei sind aber auch infos zu waffen und "spielzeugwaffen"
nachzulesen.
ein auszug aus jener pdf datei von der zoll seite
5. Andere Waren
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von
insgesamt 430 Euro
- Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von
insgesamt 175 Euro
Personen gelten nicht als Flug- oder Seereisende, wenn sie als
Passagiere eines Binnenschiffs oder mit Hilfe eines privaten, nicht
gewerblichen Luft- oder Wasserfahrzeugs einreisen. Ein Luft- oder
Wasserfahrzeug gilt als nicht gewerblich, wenn es durch den
Eigentümer oder den Mieter des Luft- oder Wasserfahrzeugs
genutzt wird. Reisende, die aus der Schweiz über den Bodensee
einreisen, gelten ebenfalls nicht als Seereisende.
pdf datei :
http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/Suc...e_Formular.html


Der Zoll schrieb mir vor einiger Zeit dieses hier:
Ich muß mir das auch nochmal durchlesen, da ich es auch schon nicht mehr weiß, was man tun muß.
Sehr geehrter Herr Cool Bombastic(),
Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden lassen, sind lediglich von den
Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit, wenn der Gesamtwert der Waren 22 Euro nicht übersteigt. Wenn der
Gesamtwert der Sendung über 22 Euro bis 150 Euro beträgt ist diese zollfrei, jedoch ist die entsprechende
Einfuhrumsatzsteuer (19% oder ggf. 7 %) zu zahlen.
Für die Feststellung, ob diese Wertgrenze eingehalten worden ist, ist lediglich der Warenwert einschließlich der
ausländischen Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt. In ausländischer Währung
angegebene Beträge sind mit dem im maßgebenden Zeitpunkt (Zeitpunkt bei der Überführung in den freien Verkehr) gültigen
Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. Die aktuellen Umrechnungskurse können Sie unter http://www.zoll.de/ in der rechten
Spalte "Rubrik Umrechnungskurse" ermitteln.
Sollten die Waren in der Sendung den o.g. Wert übersteigen, werden bei der Einfuhr der Waren Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der Sendung und nicht nur von dem
die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.
Die Höhe der Einfuhrabgaben ist vom Warenwert, der Art und der Beschaffenheit der Ware abhängig und ergibt sich aus den
im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.
Sie können die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zollsatzes anhand der Auskunftsanwendung unter
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a...unft/index.html > zur
Einfuhr > Einreihung > Stichwortverzeichnis selbstständig durchführen bzw. nachvollziehen. Haben Sie die 11stellige
Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des
Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer
ermitteln. Beispiele für Zollsätze finden Sie unter: http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postv...ndex.html#post8.
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag (umrechnet in Euro) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische
Frachtkosten bzw. Porto (1), Versicherung usw.)
= Zollwert
Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zoll
B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert + zu zahlender Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert
Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
C) Gesamteinfuhrabgaben
Zoll + Einfuhrumsatzsteuer = Gesamtabgaben
(1) Ist die Ware für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt, werden die Portokosten nur hinzugerechnet, wenn diese in der
Zollanmeldung angemeldet sind. Als Zollanmeldung gilt u.a. die vom Versender ausgefüllte Zollinhaltserklärung, die der
Sendung beizufügen ist. Diese Regelung gilt nur für Waren, die im Postverkehr (also durch die Deutsche Post AG, aber
nicht durch den Kurierdienst DHL) befördert werden. Bei Kurier- und Expressdiensten werden die Beförderungskosten, also
die ausländischen Frachtkosten, immer zum Zollwert hinzugerechnet.
Weitere Informationen zum Thema "Zoll" finden Sie auch auf unserer Internetseite http://www.zoll.de/,
- speziell zum Postverkehr: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_...kehr/index.html,
- zu Warenbestellungen über das Internet:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a...erce/index.html und
- Marken- und Produktpiraterie:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d...hren/index.html.
Das Abfertigungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender
abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt
werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen
beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen.
Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen
Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich
zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der
enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle
Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert
die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die
Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück.
Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B.
wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet.
Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_po...hrichtigung.jpg) von der Weiterleitung an das
Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die
Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen
(z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reise_po...lbehandlung.jpg). Nach
Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von
der Zollstelle mitnehmen.
Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen
Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der
Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienste für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der
Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier-
bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur
Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und
verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam
machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe
der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben.
Eine vorherige Anmeldung über die beabsichtigte Einfuhr ist nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt bei der Einfuhr
der Ware –wie oben dargestellt-.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kullnick
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
--- start original email ---
From: Simon - Rawhands! -
Sent: 20.06.2010 18:00
Subject: Re: [Ticket#2010062020139492] Einfuhrzoll
>
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe überlegt mir aus Fernost für
> meinen Privatgebrauch ein paar T-Shirts zu bestellen. Leider konnte auf der
> www.zoll.de - Seite nicht herausfinden, welchen Freibetrag ich habe und ab
> welchem Warenwert ich die Waren anmelden muß, bzw. wie das überhaupt
> funktioniert?! Können sie mir vielleicht weiterhelfen? Vielen Dank für ihre
> Mühen,
>
> Gruß, Simon Sauer
>
--- end original email ---
Ich leg´ die Bombe. Wenn du mich weglaufen siehst bleib dicht hinter mir!



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